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Pyroland

Pyroland Crackling Beam 3er Knallfeuerwerk Leuchtfeuerwerk

Pyroland Crackling Beam 3er Knallfeuerwerk Leuchtfeuerwerk

Normaler Preis €4,95 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €4,95 EUR
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WELTNEUHEIT CRACKLING BEAM

Na Freunde, holen wir die beliebten  Cracklingbälle gemeinsam aus den Kinderschuhen ;-)?
PYROLAND präsentiert Euch den ersten Cracklingball, der Ecken hat ... 15 Gramm Cracklingsterne, wie bei den Bällen,  allerdings tummeln sie sich in der Hülle des guten alten kubischen Kanonenschlags.
Damit verbessern wir auf einen Streich gleich zwei Produkte, denn unser Crackling Beam ist handfester als ein Cracklingball und effektiver als ein Kubi! Und glaube uns, diese Dinger machen richtig Spaß! Zugelassen als Knatterartikel in der Kategorie F2 ! Natürlich mit CE! Es braucht kein Schwarzpulver um einen vernünftigen Sound zu produzieren!
Viel Spaß damit!

 

 

Artikelgewicht: 0,14 kg
Schussanzahl: 3 Stück
Lautstärke: extrem laut
Farben: weiß
Kategorie: F2
NEM : 0,01500000 Kg
Registernummer (CE) :

Feuerwerk Sicherheitshinweise      

Beim Umgang mit Feuerwerk oder pyrotechnischen Artikeln empfehlen wir dringend die Anleitung oder die Hinweise des Herstellers zu beachten
Diese sind in der Regel direkt auf der Umverpackung gedruckt.
Allein durch die Beachtung der Hinweise kann man bereits viele Gefahren vermeiden. 

Neben Sicherheitshinweisen die speziell für bestimmte Produkte gelten, möchten wir auf folgende allgemeine Sicherheitshinweise hinweisen:

  • Bei der Verwendung von Feuerwerk sollte man darauf achten, dass man mit den Feuerwerkskörpern nicht auf Menschen / Tiere zielt, oder diese in deren unmittelbaren Nähe zündet.
  • Wer Feuerwerksraketen einsetzt sollte darauf achten, dass diese eine feste Startvorrichtung haben.
  • Feuerwerksbatterien sollten immer nur auf einem ebenen / geraden, festen, Untergrund platziert werden.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sollten nur von Personen ab 18 Jahren angezündet werden.
  • Nachdem der Feuerwerkskörper angezündet wurde, muss schnellstmöglich der Sicherheitsabstand eingehalten und gewährleistet werden.
  • Keine brennbaren oder entzündlichen Objekte in Nähe der Feuerwerkskörper lagern.
  • Sie sollten nur Feuerwerkskörper mit einer CE Nummer (BAM Zulassung) verwenden. 
  • Feuerwerkskörper auf keinen Fall auseinandernehmen, oder für nicht dafür vorgesehen Zwecke preparieren.
  • Bei Beschädigungen sollte ein Feuerwerkskörper nicht verwendet und behutsam entsorgt werden.
  • Kinderfeuerwerk sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen erfolgen. Kinder nicht unbeobachtet mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen!
  • Knaller und Böller sollten grundsätzlich nicht in der Hand angezündet werden. Dies bitte vorab auf den Untergrund ablegen.

 

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