Funke Triller Raketen Pfeifraketen 10 Stück

Funke Triller Raketen Pfeifraketen 10 Stück

Funke

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Abschuss (Shape): gerade (I-Shape)
Brenndauer (sek.): 5
Effekthöhe (m): 60M
Farbe: blau, rot, silber, weiß
Leise: Nein
Schusszahl: 10
NEM (Kilogramm): 0,050
Kategorie: F2
Gefahrgutklasse: 1.4G

 

 

10 Raketen mit silbernem Pfeiffaufstieg und abschließendem Sternbukett. 5x2 verschiedene Raketen pro Schachtel: 1.) Triller-Rakete Silbercracker: Silber-Pfeiffaufstieg zu Silbercracker-Bukett. 2.) Triller-Rakete Goldcracker-Grünblinker: Silber-Pfeiffaufstieg zu Goldcracker-Bukett mit grünen Blinksternen. 3.) Triller-Rakete Blau: Silber-Pfeiffaufstieg zu blauem Sternbukett. 4.) Triller-Rakete Rot: Silber-Pfeiffaufstieg zu rotem Sternbukett. 5.) Triller-Rakete Weißblinker: Silber-Pfeiffaufstieg zu weißem Blinksternbukett

 

 

 

 

Feuerwerk Sicherheitshinweise      

Beim Umgang mit Feuerwerk oder pyrotechnischen Artikeln empfehlen wir dringend die Anleitung oder die Hinweise des Herstellers zu beachten
Diese sind in der Regel direkt auf der Umverpackung gedruckt.
Allein durch die Beachtung der Hinweise kann man bereits viele Gefahren vermeiden. 

Neben Sicherheitshinweisen die speziell für bestimmte Produkte gelten, möchten wir auf folgende allgemeine Sicherheitshinweise hinweisen:

  • Bei der Verwendung von Feuerwerk sollte man darauf achten, dass man mit den Feuerwerkskörpern nicht auf Menschen / Tiere zielt, oder diese in deren unmittelbaren Nähe zündet.
  • Wer Feuerwerksraketen einsetzt sollte darauf achten, dass diese eine feste Startvorrichtung haben.
  • Feuerwerksbatterien sollten immer nur auf einem ebenen / geraden, festen, Untergrund platziert werden.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sollten nur von Personen ab 18 Jahren angezündet werden.
  • Nachdem der Feuerwerkskörper angezündet wurde, muss schnellstmöglich der Sicherheitsabstand eingehalten und gewährleistet werden.
  • Keine brennbaren oder entzündlichen Objekte in Nähe der Feuerwerkskörper lagern.
  • Sie sollten nur Feuerwerkskörper mit einer CE Nummer (BAM Zulassung) verwenden. 
  • Feuerwerkskörper auf keinen Fall auseinandernehmen, oder für nicht dafür vorgesehen Zwecke preparieren.
  • Bei Beschädigungen sollte ein Feuerwerkskörper nicht verwendet und behutsam entsorgt werden.
  • Kinderfeuerwerk sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen erfolgen. Kinder nicht unbeobachtet mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen!
  • Knaller und Böller sollten grundsätzlich nicht in der Hand angezündet werden. Dies bitte vorab auf den Untergrund ablegen.

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